Gleichbehandlung

Die Gasversorgung Unterland GmbH ist durch die mehrheitliche Verbindung mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gemäß § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu einem Gleichbehandlungsbericht verpflichtet:

Nach § 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG sind alle vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts festzulegen (Gleichbehandlungsprogramm), den Mitarbeitern und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Person oder Stelle überwachen zu lassen.

Hier steht Ihnen der Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten des EnBW-Konzerns vom 31.03.2011 als pdf-Download zur Verfügung.

Gleichbehandlungsbericht 31.03.2011

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