Die Gasversorgung Unterland GmbH war gemäß § 7 EnWG verpflichtet ab dem 1. Juli 2007 ihr Gasverteilernetz rechtlich zu entflechten. In Erfüllung dieser Verpflichtung verpachtete die Gasversorgung Unterland GmbH das Gasverteilernetz ab dem 1. Juli 2007 an die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH. Die NHF Netzgesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft unserer Muttergesellschaft, der ZEAG Energie AG. Im Versorgungsgebiet der Gasversorgung Unterland GmbH gelten ab diesem Tag ergänzend zu den Regelungen der Niederdruckanschlussverordnung - NDAV - die Ergänzenden Bestimmungen der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH.
Für Netzanschlüsse, Netzzugang und Netznutzung sind die von der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH veröffentlichten Verträge abzuschließen. In gleicher Weise gelten für das gepachtete Netz die Regelungen und Bestimmungen der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH. Diese Allgemeinen Bestimmungen finden Sie unter www.n-hf.de
Für die Netznutzung sind die durch die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH veröffentlichten Entgelte an die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH zu entrichten.