Infoservice – immer gut informiert

Zu gutem Kundenservice gehört es auch, Sie bestens zu informieren. Hier finden Sie alle Antworten zu Ihren Fragen rund um Erdgas und unser Unternehmen.

Informationen zur aktuellen Gasmarktsituation

Zur Lage der Gasversorgung in Deutschland stellt das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur aktuelle und ausführliche Informationen bereit.

Fragen und Antworten zur aktuellen Gasmarktsituation

Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 bekannt gegeben, dass die geplante Gasumlage zum 01.10.2022 nicht eingeführt wird. Die Regierung möchte die steigenden Energiekosten mit einer Gaspreisbremse dämpfen. Die Gasversorgung Unterland hatte die Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage ab 01.10.2022 angekündigt. Selbstverständlich wird die GU die Umlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh netto nun nicht an Ihre Kund*innen weitergeben.

Sobald weitere Vorgaben konkretisiert wurden, werden wir diese ebenfalls umgehend umsetzen und Sie hierzu informieren.

Gibt die Gasversorgung Unterland die geplante Gaspreis­bremse an ihre Kunden weiter?

Wir begrüßen jede Maßnahme, die in der aktuellen Situation sowohl zur Sicherung der Stabilität in der Energie­versorgung als auch zu Entlastungen unserer Kundinnen und Kunden führt. Sobald die Gaspreis­bremse ausgestaltet und gesetzlich verankert ist, wird die Gasversorgung Unterland GmbH sie umgehend umsetzen und in der Preis­gestaltung für ihre Kunden berücksichtigen.

Bezieht die Gasversorgung Unterland Gas aus Russland?

Die Gasversorgung Unterland (GU) selbst verfügt über keine direkten Importverträge mit Russland. Sie kauft die Gas-Mengen für ihre Kund*innen in Deutschland bzw. Baden-Württemberg am Großhandelsmarkt ein. Welcher Anteil davon aus Russland kommt, kann nicht exakt nachvollzogen werden. Der Anteil von russischem Gas am deutschen Gasmix betrug Mitte April laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) noch 35% (Anfang des Jahres waren es noch 55%). Im Moment gibt es keine Einschränkungen bei der Gasbeschaffung im Großhandel. Die angespannte Lage drückt sich aber in weiterhin hohen und steigenden Preisen aus.

Bietet die Gasversorgung Unterland noch Gasverträge für neue Kund*innen an?

Ja, sowohl Privatkund*innen als auch Geschäftskunden können weiterhin neue Gasverträge abschließen.

Müssen Kund*innen mit Preiserhöhungen rechnen?

Deutschland befindet sich in einer der schwierigsten energiewirtschaftlichen Situationen seiner Geschichte. Wir erleben aufgrund der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland eine nie dagewesene Kostenexplosion für Energieträger, allen voran für Gas. Die ZEAG/GU tut alles, um die Kostensteigerungen für ihre Kund*innen abzumildern, insbesondere durch ihre langfristige Beschaffungsstrategie.

Die hohe Dynamik im Markt und die im wesentlichen marktfremden Einflussfaktoren jenseits von Angebot und Nachfrage lassen aktuell keinerlei Prognosen zur weiteren Entwicklung der Preise und damit auch zu denen für die Verbraucher*innen zu.

Der Gesetzgeber hat angesichts der aktuellen Situation Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger angekündigt. So soll die Mehrwertsteuer auf Gas vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gesenkt werden. Selbstverständlich werden wir diese Entlastung vollständig an Sie weitergeben. Für Ihren Gas-Vertrag bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent.

Als Beispiel: Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr beträgt die Einsparung bei einem Preis von 21,1 ct/kWh (brutto mit 19 Prozent MwSt.) bei Absenkung der MwSt. auf 7 Prozent statt 19 Prozent ca. 454,-- € im Jahr.

Damit diese Steuersenkung bei Ihrer Energierechnung berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Wir werden die verminderten Umsatzsteuersätze automatisch in Ihrer Jahresendrechnung berücksichtigen.

 

Machen die Energiekonzerne jetzt nicht Profit auf Kosten ihrer Kundinnen und Kunden sowie der Allgemeinheit?

Für die ZEAG Energie AG und ihre Tochterunternehmen Gasversorgung Unterland GmbH und NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken GmbH steht in der aktuellen Situation nicht Profit, sondern Verantwortung im Mittelpunkt: z.B. die Stromproduktion sicherzustellen, genügend Gas für den Winter zu beschaffen und die Netze stabil zu halten.

Außerdem arbeiten auch wir mit Hochdruck daran, unser Land aus den Abhängigkeiten zu lösen, die uns jetzt so große Probleme machen. Deshalb investieren wir systematisch in erneuerbare Energien für eine ständig verfügbare Leistung und in den Ausbau der Netze.

All diese Aufgaben können wir nur wahrnehmen, wenn wir auch das Geld dafür verdienen. Ohne Erträge keine Investitionen, keine Versorgungssicherheit und nicht zuletzt keine Arbeitsplätze.  

Wenn die Speicher fast voll sind – besteht dann überhaupt die Gefahr einer Gasmangellage?

Auch wenn wir sehr viel dafür getan haben, um einen Gasmangel zu verhindern, ist die Gefahr nicht gebannt. Ob wir gut über den Winter kommen, hängt von mehreren Faktoren ab: Warmer oder kalter Winter? Wie schnell leeren sich die Gasspeicher? Wie viel Gas bekommen wir aus anderen Ländern? In welchem Umfang brauchen andere EU-Staaten unsere Unterstützung? Und vor allem: Schaffen wir es, spürbar weniger Gas zu verbrauchen? Hier sieht man schnell: Man kann keine sicheren Vorhersagen treffen. Daher tun wir gut daran, uns auf alle Szenarien vorzubereiten – einschließlich einer Gasmangellage.

Was passiert bei einer Gasmangellage?

Falls in diesem Winter keine ausreichenden Gasmengen zur Verfügung stehen sollten, um den Bedarf zu decken, greift der sogenannte Notfallplan Gas der Bundesregierung.

Dort ist klar geregelt, dass Privathaushalte, aber auch kleine und mittlere Unternehmen aus bestimmten Branchen oder Sozialeinrichtungen wie Krankenhäuser, besonders geschützt sind und zuletzt abgeschaltet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir im eigenen Heim im Kalten sitzen, ist also gering.

Wer entscheidet im Notfall wer Gas bekommt und wer nicht?

Die Entscheidungen werden im jeweiligen gesetzlichen Rahmen von der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur, den Fernleitungsnetzbetreibern und den örtlichen Gasnetzbetreibern getroffen (Details siehe BMWK-FAQ). Der Netzbetreiber der GU, die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken, agiert hier neutral und diskriminierungsfrei entlang der gesetzlichen Vorgaben. Die GU sowie die ZEAG Energie AG als Konzern haben hierauf keinen Einfluss.

 

Aktuelle Informationen von Netzbetreibern (Auswahl):

Was bedeutet die aktuelle Situation für die Klimaschutzziele der Gasversorgung Unterland?

Deutschland verfolgt mit der Energiewende einen klaren Pfad, der im Wesentlichen mit dem Ausstieg aus der Kernenergie und der Kohleverstromung sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien umschrieben ist.

Das ist der Zielpfad, dem auch wir uns als Gasversorgung Unterland verschrieben haben und dem wir uns verpflichtet fühlen. Die ZEAG Energie AG als Muttergesellschaft der Gasversorgung Unterland hat sich deshalb bereits im Jahr 2021 von ihren Anteilen an Kohle- und Nuklearenergie getrennt.

Was können Kund*innen tun?

Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie als größter Erdgasverbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Dazu gehören kleine Dinge im Alltag, wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch ein Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren. Praktische Energiespartipps finden Sie hier.

Privat- und Gewerbekunden können zudem schon heute ihren monatlichen Abschlag erhöhen. Das geht am einfachsten in unserem Online-Kundenportal. Hier können Sie nicht nur den Zählerstand übermitteln, sondern auch die Höhe des eigenen Abschlags aktiv auf eine beliebige Summe erhöhen. Damit werden die erwartbar steigenden Energiekosten besser über das Abrechnungsjahr verteilt und nicht erst gesamtheitlich zum Jahresende fällig.

Wie ist der Ausblick auf den nächsten Winter?

Für die kommende Heizperiode im Winter 2022/2023 wird ein Mix aus Maßnahmen die Versorgungssicherheit stützen: die über den Sommer gefüllten Gasspeicher, steigende Importe aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssiggastankern sowie Einsparungen und Effizienzen in Industrie und privaten Haushalten.

Der BDEW schätzt in einer Kurzstudie, dass sich kurzfristig 19 % des deutschen Gasbedarfs substituieren oder einsparen lassen. Dies entspricht einem Drittel der Gasimporte aus Russland. Das Bundeswirtschaftsministerium hält laut dem zweiten Fortschrittsbericht Energiesicherheit eine weitgehende Unabhängigkeit von russischen Gasimporten im Sommer 2024 für möglich.

In den verschiedenen Szenarien und Kurzstudien gibt es unterschiedliche Einschätzungen der Deckungslücke für den Winter 2022/23. Es besteht aber Einigkeit, dass bei einem Lieferstopp erhebliche Einsparungen notwendig sind, da die Gaslieferungen aus Russland bis zum bevorstehenden Winter nicht vollständig ersetzt werden können.

Fragen und Antworten zur Preisanpassung

Die Gasversorgung Unterland passt zum 1. Januar 2023 die Gaspreise für Haushaltskunden an. Wie ändern sich die Preise?

Für alle Gas-Kunden steigen die Verkaufspreise zum 01.01.2023 um rund 36 Prozent. Entlastend wirkt die zum 01.10.2022 von der Bundesregierung zurückgenommene Gasbeschaffungsumlage sowie die MwSt-Absenkung auf 7% mit bis zu -210 € Kostenentlastung.

Warum steigen die Gaspreise?

Erhöhte Nachfrage nach Erdgas Die Nachfrage stieg zunächst, weil die Wirtschaft nach den monatelangen Corona-Lockdowns weltweit wieder anzog. Zusätzlich stieg der Bedarf an Gas in Asien. China möchte zum Beispiel mit einem Umstieg von Kohle auf Flüssigerdgas seine Treibhaus-Emissionen verringern – ein großer Nachfrager mehr kommt also hinzu.  Speziell für Deutschland gilt: Die insgesamt 47 Gasspeicher, die die Gasversorger hierzulande bereithalten, waren nach einem langen und kalten Winter 2020/21 zunächst kaum mehr gefüllt. Versorger mussten mehr als in anderen Jahren Gas nachordern.

Russischer Krieg gegen die Ukraine Der Überfall Russlands auf die Ukraine Ende Februar 2022 führte an der Gasbörse unmittelbar zu Preissprüngen von über 70 Prozent.

Gas wird auch für die Stromproduktion benötigt Die Energiewende zielt darauf ab, dass wir immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. In der ersten Hälfte des Jahres 2022 wurde bereits fast die Hälfte des deutschen Strombedarfs mit Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt. Der Rest muss jedoch mit anderen Energieträgern produziert werden. Um die CO2-Emissionen gering zu halten, wurde zunehmend auf Strom aus Kohlekraftwerken verzichtet und Gas für die Stromproduktion verwendet. Das kann insbesondere im Winter die Gas-Situation verschärfen, wenn an sonnen- und windarmen Tagen Gaskraftwerke zusätzlich Strom produzieren müssen und der Gasbedarf steigt.

Die Gasversorgung Unterland hatte ihre Preise zuletzt zum 01.04.2022 erhöht und zum 01.10.2022 lediglich die neu eingeführten staatlichen Umlagen zur Sicherung der Gasversorgung weitergegeben inkl. der rückwirkend beschlossenen Absenkung der MwSt auf 7% mit Wegfall der Gasbeschaffungsumlage.

Wo liegt die Gasversorgung Unterland nach der Preisanpassung im Wettbewerbsumfeld?

Die Gasversorgung Unterland liegt mit ihren neuen Tarifen auch nach der Preisanpassung teils sogar weit unter den durchschnittlichen Marktpreisen. Das liegt daran, dass die GU immer eine langfristige Beschaffungsstrategie verfolgt hat und so ihren Neu- und Bestandskunden weiterhin faire Preise anbieten kann und diesen Vorteil an Sie weitergibt.

Bietet die Gasversorgung Unterland auch Tarife mit Preisgarantie an?

Hier finden Sie attraktive Klimagas-Angebote mit einer Preisgarantie.

Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuersenkung Gas

Die Mehrwertsteuer auf Gas soll gesenkt werden. Wie bewertet die GU diesen Schritt?

Grundsätzlich begrüßen wir jede Maßnahme, die sowohl zu Entlastungen, oder zumindest nicht zu zusätzlichen Belastungen für unsere Kund*innen, führt und gleichzeitig zur Sicherung der Stabilität in der Energieversorgung beiträgt.

Alle Möglichkeiten, die uns die Politik als Entlastung zur Verfügung stellt, werden wir auch an unsere Kunden weitergeben.

Aktuell handelt es sich um eine Ankündigung der Bundesregierung. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat der geplanten Senkung zustimmen. Selbstverständlich werden wir die Entlastung vollständig an Sie weitergeben. Für Ihren Gas-Vertrag bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent.

Als Beispiel: Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr beträgt die Einsparung bei einem Preis von 21,1 ct/kWh (brutto mit 19 Prozent MwSt.) bei Absenkung der MwSt. auf 7 Prozent statt 19 Prozent ca. 454,-- € im Jahr.

Damit diese Steuersenkung bei Ihrer Energierechnung berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Wir werden die verminderten Umsatzsteuersätze automatisch in Ihrer Jahresendrechnung berücksichtigen.

Muss ich etwas tun, damit ich von der Mehrwertsteuer­senkung profitiere?

Die Bundesregierung hat die Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für Gaslieferungen beschlossen. Wir werden die Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kunden weitergeben und in der Jahresrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022 berücksichtigen. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Senkung erhalten Sie automatisch.

Ich habe meine Rechnung erhalten. Inwiefern wurde die Mehrwertsteuer­senkung von 7 % darin berücksichtigt?

Wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihre Rechnung erhalten haben, dann haben wir diese für November 2021 bis September 2022 mit 19 % und ab dem 1.Oktober 2022 mit 7 % belastet. In allen Rechnungen, die nur Verbrauchszeiträume ab dem 1. Oktober 2022 beinhalten, ist ausschließlich die Mehrwertsteuer mit 7 % aufgeführt.

Ab wann gilt die reduzierte MwSt. auf Gas? Und bis wann?

Die Mehrwertsteuer-Senkung von 19 % auf 7 % soll nach aktuellem Stand ab 1. Oktober 2022 gelten. Die finale Entscheidung soll Anfang Oktober im Bundesrat getroffen werden. Die reduzierte Mehrwertsteuer soll bis 31. März 2024 gültig sein. Wir werden die Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kunden weitergeben.

Fragen und Antworten: Gasumlagen

Wie ist der aktuelle Stand zur Gasbeschaffungsumlage?

Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung sich auf eine Alternative zur Gasumlage geeinigt. Die ursprünglich zum 1. Oktober geplante Gasumlage wurde somit gestrichen.

Wir begrüßen im Sinne und zur Entlastung unserer Kundinnen und Kunden die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage. Von daher versteht es sich von selbst, dass wir diese Umlage nicht in Rechnung stellen.

Wir setzen diese kurzfristige Änderung so schnell es geht, technisch bei uns um.

In dem Ihnen zugesandten Preisänderungsschreiben für die ab 01.10.2022 geltenden neuen Gaspreise wurde die Gasbeschaffungsumlage als neuer Preisbestandteil aufgeführt und in der Preiskalkulation berücksichtigt. Da diese Umlage nun seitens der Bundesregierung kurzfristig abgeschafft wurde, ist die Gasbeschaffungsumlage kein Preisbestandteil mehr. Sie wird nun in Ihrer Jahresrechnung gar nicht erst berücksichtigt. Daher muss auch keine Rückerstattung erfolgen.

Sie profitieren somit von dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und müssen nicht aktiv auf uns zugehen. Den Wegfall der Umlage werden wir entsprechend bei der Abrechnung Ihres Preises in der Jahresabschlussrechnung automatisch berücksichtigen.

Was besagte die Gasbeschaffungsumlage?

Die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) hatte zum Ziel, die Gasimporteure zu stabilisieren, um die Versorgungssicherheit in Deutschland v.a. mit Blick auf den kommenden Winter zu gewährleisten. Zudem sollten die Mehrbelastungen der Energieversorger durch die angesichts der hohen Marktpreise sehr teure Ersatzbeschaffung nach klaren Prinzipien und Regeln verteilt werden: Der Großteil der Kosten für die Ersatzbeschaffung ab 1. Oktober sollte anteilig auf alle Gaskund*innen umgelegt werden.

Mit dieser Umlage sollte sichergestellt werden, dass die Gasimporteure in dieser schwierigen Situation nicht in Schieflage geraten und so die Gasversorgung in Deutschland gefährdet wird. Denn gerade Gasimporteure, die einen wesentlichen Teil der Gasmengen bisher aus Russland bezogen haben, müssen durch die Reduzierung der Gaslieferungen durch Russland die fehlenden Mengen zu deutlich höheren Kosten am Spotmarkt beschaffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Was ist die Gasspeicherumlage?

Die beschlossene Gasspeicherumlage beträgt netto 0,059 Cent pro Kilowattstunde für den Zeitraum vom 01.10.22 bis zum 31.03.25.

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass die Gasversorgung im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskund*innen solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Die Ein- und Ausspeisung im Gasnetz muss stets im Gleichgewicht gehalten werden, indem genauso viel Gas in das Netz eingespeist wie entnommen wird. Für diesen Ausgleich muss die entsprechende Energie gekauft oder verkauft werden.

Die Bilanzierungsumlage wird erhoben, wenn die prognostizierten Kosten der Gaszukäufe die zu erwartenden Einnahmen der Gasverkäufe aus dem Netz übersteigen. Diese wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres für die nächsten 12 Monate angepasst und veröffentlicht.
Die Bilanzierungsumlage ist nicht neu, sondern besteht bereits seit 2015. In der letzten Periode betrug diese jedoch 0 ct/kWh.

Für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023 beträgt die Bilanzierungsumlage 0,57ct/kWh netto.

Ab wann gibt die GU die Umlagen an ihre Kund*innen weiter?

Alle drei Umlagen werden erstmals ab 01. Oktober 2022 erhoben. Sie sind nach derzeitigem Stand zeitlich begrenzt:

  • Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.22 bis zum 31.03.25 erhoben.
  • Die Bilanzierungsumlage wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres für die nächsten 12 Monate angepasst und veröffentlicht.
  • Gasbeschaffungsumlage: Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung sich auf eine Alternative zur Gasumlage geeinigt. Die ursprünglich zum 1. Oktober geplante Gasumlage wurde somit gestrichen.

Wer muss die Umlagen bezahlen? Jede*r Kund*in?

Grundsätzlich werden diese Umlagen bei Inkrafttreten für alle Gasverbraucher*innen fällig und werden von den Gasanbietern, wie es beispielsweise die GU ist, an ihre Kund*innen weitergegeben.

Die Umlagen führen ja zu einer Preiserhöhung für die Kund*innen. Haben diese dadurch, wie bei anderen Preisanpassungen auch, ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Durch die Preisanpassung im Zuge der Umlagen ergibt sich für die Kund*innen ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der neuen Preise.

Nimmt die GU noch weitere (Privat-)Kund*innen an? Gilt das auch außerhalb ihres Grundversorgungsgebiets?

Ja, aktuell bieten wir auch außerhalb unseres Grundversorgungsgebiets Produkte an. Selbstverständlich behalten wir dabei die aktuellen Entwicklungen im Blick.

Was passiert mit Kund*innen, die sich die höheren Preise nicht leisten können? Sperrt die GU dann einfach – auch im Winter – das Gas?

Als verlässliches Energieunternehmen wissen wir um unsere Verantwortung gegenüber unseren Kund*innen – und handeln entsprechend. In der Regel finden wir in Notlagen eine gemeinsame Lösung mit unseren betreffenden Kund*innen. Das ist auch in unserem Sinn. Deshalb kommen tatsächliche Sperrungen nur als Ultima Ratio / letzter Weg zum Einsatz.

Weitere Informationen: Zahlhilfe

Werden die Gaskosten für die GU-Kund*innen weiter steigen?

Durch die verringerten Gasmengen existiert weiterhin eine hohe Dynamik an den Märkten. Diese und marktfremde Einflussfaktoren jenseits von Angebot und Nachfrage lassen aktuell keinerlei Prognosen zur weiteren Entwicklung der Preise zu.

Was kann ich konkret als Verbraucher*in tun, um die Kosten zu bremsen?

Die Energiewirtschaft und die Bundesregierung arbeiten mit Hochdruck daran, die Energieversorgung breiter aufzustellen, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Hier kann jede Bürgerin und jeder Bürger einen Beitrag leisten, die Situation zu verbessern, indem der Energieverbrauch reduziert wird.

Praktische Spartipps hat die ZEAG auf ihrer Website zusammengefasst:
zeag-energie.de/energiesparen.
Auf den Social Media-Kanälen der ZEAG werden derzeit ebenso regelmäßig Energiespartipps gepostet.

Lohnt es sich, statt der Gasheizung auf Heizlüfter oder Heizstrahler in der Wohnung zu setzen, wenn die Gaspreise durch die Umlage noch weiter steigen?

Nein! Trotz der gestiegenen Gaspreise ist es selbst in der aktuellen Situation deutlich teurer etwa mit (mobilen) Elektroheizungen die Wohnung warmzuhalten. So hat ein handelsüblicher Heizstrahler in der Regel eine Leistung von 2000 Watt. Läuft dieser acht Stunden am Tag, werden dafür 16 kWh verbraucht. Der Strom für ein einzelnes Gerät würde so, je nach Stromvertrag, zu Mehrkosten von rund 150 Euro im Monat (brutto) führen. Heizstrahler oder Heizlüfter sollten deshalb nur im Notfall den Einsatz finden, etwa weil andere Heizkörper ausgefallen sind. In finanzieller Hinsicht lohnt sich ein Umstieg nicht.

Fragen und Antworten: Abschlagszahlung

Was ist ein Abschlag?

Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leisten Sie eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten.

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Wenn dieser nicht bekannt ist, wird er geschätzt. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhalten Sie eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen saisonale Faktoren eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Wie wird die Höhe des Abschlags ermittelt?

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Wenn dieser nicht bekannt ist, wird er geschätzt. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhalten Sie eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen saisonale Faktoren eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Weil sich die Höhe des Abschlages an dem zu erwartenden Energieverbrauch orientiert, ist es wichtig, dass Sie uns beim Bestellen Ihres Tarifs angeben, wie viel Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Orientierung gibt Ihnen Ihre letzte Rechnung.
Waren Ihre Abschläge zu hoch, erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Waren die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. Am besten ist es daher, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

Wichtig zu wissen: In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt.

Soll ich meine Abschläge jetzt anpassen?

Bei Ihrer nächsten Jahresrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch des letzten Jahres berücksichtigt.

Ihr Abschlag für die nächste Rechnung wird – wie bisher auch – automatisch an Ihren Verbrauch und die aktuellen Marktpreise angepasst. Sie müssen Ihre Abschläge daher nicht verändern.

Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, passt die GU die Abschlagshöhe auch individuell an. Eine entsprechende Information erhalten betroffene Kund*innen im Dezember per Post

Sie müssen also nichts tun.

Selbstverständlich haben Kund*innen die Möglichkeit, die Abschlagshöhe jederzeit selbst im Kundenportal sowie über das Kundencenter anzupassen.

Wichtig zu wissen: In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt.

Soll ich wegen der Mehrwertsteuersenkung meine Abschläge verringern?

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