Infoservice – immer gut informiert

Zu gutem Kundenservice gehört es auch, Sie bestens zu informieren. Hier finden Sie alle Antworten zu Ihren Fragen rund um Erdgas und unser Unternehmen.

Informationen zur aktuellen Gasmarktsituation

Zur Lage der Gasversorgung in Deutschland stellt das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur aktuelle und ausführliche Informationen bereit.

Fragen und Antworten: Energiepreisbremse

Der Gesetzgeber hatte die Einführung der Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel galt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Seit dem 01.01.2024 gelten die vertraglich vereinbarten Preise ohne Energiepreisbremse.

Ich habe von der Energiepreisbremse profitiert. Wird das in meiner Rechnung berücksichtigt, auch wenn diese erst im Jahr 2024 fällig ist?

Die Energiepreisbremse wird in der Rechnung für die Lieferzeiträume zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023 berücksichtigt. Diese Entlastung finden Sie auch auf Ihrer nächsten Jahresrechnung, auch wenn diese erst im Jahr 2024 erstellt wird. Ab dem 01.01.2024 gelten wieder Ihre vertraglich vereinbarten Preise ohne Entlastung durch die Preisbremse.

Was bedeutet der Wegfall der Energiepreisbremse für meine Rechnung?

Für Sie gelten seit dem 01.01.2024 die in Ihrem Vertrag vereinbarten Preise Ihres Tarifs. Die Entlastung durch die Preisbremsen entfällt. In Ihrer nächsten Jahresrechnung werden die Zeiträume mit und ohne Preisbremse transparent für Sie dargestellt.

Erhöht sich mein monatlicher Abschlag durch das Ende der Preisbremsen?

Wenn Sie von der Preisbremse profitiert haben, endet zum 01.01.2024 der Zeitraum, in dem der Abschlag um den Entlastungsbetrag der Gas- oder Wärmepreisbremse reduziert wurde. Sie können Ihren Abschlag jederzeit selbst in unserem Kundencenter-Online anpassen.

Fragen und Antworten: Abschlagszahlung

Was ist ein Abschlag?

Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leisten Sie eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten.

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Wenn dieser nicht bekannt ist, wird er geschätzt. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhalten Sie eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen saisonale Faktoren eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Wie wird die Höhe des Abschlags ermittelt?

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Wenn dieser nicht bekannt ist, wird er geschätzt. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhalten Sie eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen saisonale Faktoren eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Weil sich die Höhe des Abschlages an dem zu erwartenden Energieverbrauch orientiert, ist es wichtig, dass Sie uns beim Bestellen Ihres Tarifs angeben, wie viel Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Orientierung gibt Ihnen Ihre letzte Rechnung.
Waren Ihre Abschläge zu hoch, erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Waren die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. Am besten ist es daher, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

Wichtig zu wissen: In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt.

Soll ich meine Abschläge jetzt anpassen?

Bei Ihrer nächsten Jahresrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch des letzten Jahres berücksichtigt.

Ihr Abschlag für die nächste Rechnung wird – wie bisher auch – automatisch an Ihren Verbrauch und die aktuellen Marktpreise angepasst. Sie müssen Ihre Abschläge daher nicht verändern.

Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, passt die GU die Abschlagshöhe auch individuell an. Eine entsprechende Information erhalten betroffene Kund*innen im Dezember per Post

Sie müssen also nichts tun.

Selbstverständlich haben Kund*innen die Möglichkeit, die Abschlagshöhe jederzeit selbst im Kundenportal sowie über das Kundencenter anzupassen.

Wichtig zu wissen: In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt.

Soll ich wegen der Mehrwertsteuersenkung meine Abschläge verringern?

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